Chat 101
 
 Was tun, wenn es passiert?
 
Hilfe im Ernstfall

Was nun, wenn trotz der Hinweise und Tipps der Ernstfall eintritt? Verlieren Sie bitte nicht gleich die Nerven, sondern beachten Sie unseren Leitfaden. Denn niemand ist im Internet völlig anonym, die Polizei ist sehr erfolgreich beim Auffinden von Internettätern.

 
 Empfehlungen:
 
 
 
 
Tipps und Hinweise
 
 
 

Hier erfolgt ein kleiner Leitfaden, falls Ihr Kind belästigt wurde und Sie Anzeige den gegen den Chatter erstatten möchten.

  • Anzeige „gegen unbekannt“ erstatten
  • Bei der Anzeige ist es wichtig, den Nicknamen in möglichst exakter Schreibweise mit allen Sonderzeichen anzugeben, mit dem der "Täter" gechattet hat. Auch der exakte Nickname, mit dem Ihr Kind chattet, muss ermittelt werden.

 

  • Datum/ Uhrzeit des Chattens zwischen Ihrem Kind und dem „Täter“
  • Dialogmitschnitte bzw. Screenshots der Kontaktaufnahme mit dem „Täter“

Informationen an die PolizeiDie Informationen werden dann von der Polizei zur Datenrecherche weitergeleitet. Dies dient zur Feststellung, mit welcher IP der angegebene Nickname gechattet hat. Diese Informationen erhält die Polizei, die sich an den Provider wendet, um den Zeitpunkt des Kontaktes und den Standort dieser IP festzustellen.
 
 
 
 
 
 

Zusammenfassend:

Teilen Sie der Polizei alle Vermutungen und Tatsachen zu dem Sachverhalt mit. Man sollte alle Informationen weitergeben, auch wenn sie noch so unnütz erscheinen. Leichtsinniger Umgang mit dem Medium Internet ist hier nicht angebracht. Eine gesunde Skepsis beim Umgang mit vertraulichen Daten in allen Bereichen des Internets wie E-Mail und Chat sollte dabei überwiegen.

 
nach oben
 
 
   
 
   
 
  Impressum    |    Kontakt
Chatiquette    |    Channel    |    Operatoren    |    Smileys