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| Gesetzlich Regelung |
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Inzwischen wurden vom Staat gesetzliche Bestimmungen erlassen. Diese regeln, ab wann in der Grauzone Internet eine Straftat vorliegt, die Konsequenzen nach sich zieht. |
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| Empfehlungen: |
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Diese baut auf drei gesetzlichen Säulen auf:
- Jugendschutzrelevante Bestände des Strafgesetzbuches (StGB)
- Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
- Vorgaben des Jugendmedienschutz- Staatsvertrages (JMStV)
Die Schutzregeln für Jugendliche sollen insbesondere vor folgenden Inhalten schützen:
Gewaltbefürwortung:
mit Verstößen gegen die Menschenwürde, übersteigerte Darstellung von Gewalt und Leid
Desorientierte Wirkung in der Sexualethik:
Darstellung von Sexualität ohne emotional und individualisierte Bezüge und Verbreitung pornographischer Inhalte
Desorientierte Wirkung in der Sozialethik:
Verbreitung von extremistischem Gedankengut, Verbreitung von Propagandamitteln, verfassungswidriger Informationen, Anstiftung zu Straftaten und Verherrlichung von Drogenkonsum |
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Um diese Extremfälle zu vermeiden, hier eine kleine Anregung für Eltern:
- Interessieren Sie sich dafür, was in der Schule zum Medium Internet vermittelt wird
- Teilen Sie eine positive Grundhaltung Ihres Kindes zum Internetzugang
- Sprechen Sie über die Gefahren des Internets und über gute/schlechte Internetangebote
- Achten Sie darauf, mit wem Ihr Kind über Internet in Kontakt tritt
- Installieren von Schutzsoftware
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